Was passiert in der Anbahnung?
Mögliche Pflegeeltern bekommen Einblick in die Geschichte (Akte) des Kindes. Es dient dazu, dass die potenziellen Pflegeeltern einen ersten Eindruck vom Kind und auch von den Umständen des Pflegeverhältnisses bekommen. Die Familie kann abwägen, ob Kind und Familie gut zusammenpassen könnten.
Wenn dies der Fall ist, erfolgen die ersten Treffen. Die potentiellen Pflegeeltern lernen das Kind in seiner momentanen Umgebung kennen. Beide bekommen voneinander einen Eindruck und können entscheiden, ob „es“ passt.
Bereits angewöhnte Rituale sollten von den zukünftigen Pflegeeltern übernommen werden, damit das Kind die Möglichkeit hat sich an bekannten Konstanten zu orientieren. Sie helfen dem Kind sich besser einzugewöhnen.
Wie lange dauert die Anbahnungsphase?
Es gibt keine klaren zeitlichen Vorgaben für die Dauer der Anbahnung. Sie kann wenige Tage dauern oder mehrere Monate und ist abhängig vom Alter des Kindes, der Dauer der Unterbringung in der jetzigen Stelle, der Qualität der Bindungen, die es dort eingegangen ist und von seiner Bereitschaft, sich auf die neue Situation einzulassen.
Wer hat in der Anbahnungsphase das Sagen?
In der Anbahnungsphase sollten die derzeitigen Bezugspersonen, die künftigen Pflegeeltern und die beteiligten Fachkräfte vertrauensvoll und einfühlsam zusammen arbeiten.
Es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten regelmäßig über den Verlauf der Anbahnungsphase austauschen. Wenn dies erfolgt, werden sie gemeinsam den richtigen Zeitpunkt für die Übersiedlung erkennen.
Kann die Anbahnungsphase abgebrochen werden?
Die Anbahnungsphase soll nicht nur dem Kind zu einem möglichst sanften Übergang verhelfen, sie soll auch den künftigen Pflegeeltern die größtmögliche Gewissheit geben, dass sie dieses Kind tatsächlich dauerhaft bei sich aufnehmen möchten.
Wenn in der Anbahnungsphase Zweifel aufkommen, sollten diese mit der zuständigen Fachkraft besprochen werden. Oft entspringen sie eher einer „Angst vor der eigenen Courage“ und lassen sich schnell ausräumen. Manchmal haben sie aber auch tiefgehende Gründe (die Pflegefamilie befürchtet, mit der Aufnahme dieses Kindes überfordert zu sein, sie findet keinen Bezug zu dem Kind o.ä.). Dann kann und sollte die Anbahnung abgebrochen werden. Weder Mitleid mit dem Kind noch die Angst, nie mehr ein Kind vorgeschlagen zu bekommen oder eine lange Wartezeit bis zum nächsten Kindervorschlag sollten nicht dazu führen, eine Anbahnung gegen die eigene innere Überzeugung fortzuführen. Der Abbruch einer Anbahnung ist keine „persönliche Bankrotterklärung“, sondern vielmehr ein Zeichen von großem Verantwortungsbewusstsein und wird von den Jugendämtern in der Regel auch so gesehen!