Voraussetzungen für Pflegeeltern

Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

Verheiratete, Alleinstehende, Menschen, die in gleichgeschlechtlicher Beziehung oder in einer Lebensgemeinschaft leben, mit oder ohne eigenen Kindern, die sich vorstellen können, ein oder mehrere Kind/er bei sich aufzunehmen, um ihnen Geborgenheit und Liebe zu geben.

Bei einer dauerhaften Unterbringung von Pflegekindern sollte mindestens einer der Bewerber/-innen ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen und das Alter sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Bei Erreichung der Volljährigkeit des Pflegekindes sollten Sie nicht älter als 67 Jahre sein.

Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern erfüllen?

  • Mutter oder Vater sein können
  • Freude am Zusammenleben und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben
  • Verständnis für die Kinder und ihre Vorgeschichte aufbringen
  • belastbar sein, Geduld und Einfühlungsvermögen sowie Zeit für das Kind/die Kinder mitbringen
  • konsequent und ausdauernd sein
  • in Stresssituationen Gelassenheit bewahren und nicht den Humor verlieren
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und Platz für (zusätzliche) Kinder haben
  • bereit sein, während der Pflegezeit engen Kontakt mit der Herkunftsfamilie des Kindes und den Mitarbeitern des Jugendamtes zu halten
  • bereit sein, das erforderliche Schulungsprogramm und Prüfverfahren zu durchlaufen
  • bereit sein, Einsicht in persönliche Unterlagen wie Lebenslauf, Führungszeugnis, Lohnbescheinigung und ein gesundheitliches Attest, zu gewähren
  • Trennungen (bei Rückführung des Kindes in Herkunftsfamilie) verkraften können

Wirtschaftliche Verhältnisse und Wohnsituation:

  • Sie sollten in gesicherten und stabilen finanziellen Verhältnissen leben.
  • Es ist Bedingung, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
  • Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist (je nach Alter des Kindes) in der Regel erforderlich. 
  • Sie sollten eine kinderfreundliche Umgebung bieten können.
  • Berufstätigkeit/Teilzeittätigkeit ist kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Pflegekindes. Der höhere zeitliche Bedarf, der durch die Aufnahme eines weiteren Familienmitgliedes entsteht, sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden.

Was bekommt man als Pflegeeltern?
Alle Pflegeeltern bekommen ein Pflegegeld, die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter und dem erzieherischen Bedarf. Die Höhe variiert auch innerhalb der einzelnen Landkreise:
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